Erneut wurde Eberswalde für weitere Jahre zum Landesstützpunkt in der Leichtathletik ausgewählt, wofür nun die entsprechende Urkunde ausgehändigt wurde. Die Landesstützpunkte sind ein zentrales Strukturelement bei der Findung und Heranbildung leistungssportlichen Nachwuchses. Die talentiertesten Sportlerinnen und Sportler aus den Vereinen des jeweiligen Einzugsgebietes erhalten in den Landesstützpunkten die Möglichkeit, ein zusätzliches qualitativ anspruchsvolles Training zu absolvieren. Mit der Anerkennung als Landesstützpunkt erhält der Verein weitere Unterstützung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie den Landessportbund.
Für den Stützpunktpokal am 27.11.2021 in Potsdam hatte unsere Abteilung Leichtathletik drei Mannschaften gemeldet, jedoch fällt diese Veranstaltung aufgrund der aktuellen Lage leider aus.
Weitere Informationen zu den Landesstützpunkten:
Je nach Aufgabenstellung und Altersstufe der SportlerInnen unterscheidet man Stützpunkte der 1. (in den meisten Sportarten von der Talentsichtung bis Klasse 6) und 2. Förderphase (in der Regel bis zur 12./13. Klassenstufe. In Sportarten mit einem niedrigen Hochleistungsalter wie Schwimmen oder Turnen setzen die Förderphasen jeweils früher ein). Die Aufgaben der Stützpunkte bestehen in der 1. Förderphase in der kontinuierlichen Talentsichtung, einem hochwertigen, dabei aber freudbetonten sportlichen Grundlagentraining sowie der systematischen Vorbereitung der talentiertesten SportlerInnen auf die Weiterführung ihrer Ausbildung in der 2. Förderphase und auf die Einschulung an den Eliteschulen des Sports in Cottbus, Frankfurt(Oder), Luckenwalde oder Potsdam. In der 2. Förderphase steht das Aufbau- und Anschlusstraining mit dem Ziel von Spitzenleistungen im Vordergrund, um den Besten einen nahtlosen Übergang in den Erwachsenenbereich zu ermöglichen. Zudem steht auch die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen auf der Agenda.
Landesstützpunkte sind Einrichtungen der Landessportverbände, die sportfachlich und räumlich eng an einen bestimmten leistungsstarken Verein gebunden sind.
Die Entscheidung über die Einrichtung von Stützpunkten erfolgt auf der Basis der Regional- bzw. Nachwuchskonzeptionen der Landessportverbände.
Die Landesstützpunkte werden auf Antrag des Landessportverbandes gemeinsam durch den Landessportbund und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport berufen. In jedem Stützpunkt muss ein qualifizierter Trainer (mindestens B-Lizenz) arbeiten. Ein Stützpunktleiter sichert die organisatorisch-technischen Aufgaben ab, und im Stützpunkt wird eine sportmedizinische Betreuung gesichert. Unterstützung erhalten die Verbände mit ihren Landesstützpunkten durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie den Landessportbund, z.B. durch Bezuschussung von Talentfindungsmaßnahmen, Trainingslehrgängen, Trainingsgeräten und Trainingssicherung. Auch die Arbeit der Stützpunkttrainer wird finanziell unterstützt.